Was passiert, wenn der Blitz einschlägt?
Wichtige Infos zur Hausratversicherung
Ochtrup. Alle 30 Sekunden hebeln Diebe in Deutschland eine Tür oder ein Fenster auf und steigen in fremde Häuser ein. 260.000 Einbrüche registriert das Bundeskriminalamt im Jahr, davon über 100.000 in Wohnungen. Eine Hausratversicherung deckt nicht nur solche Risken ab, sondern auch andere negative Ereignisse, die im Alltag passieren können. Doch ist sie auch noch zuständig, wenn zum Beispiel ein Blitz ins Haus einschlägt, das Fahrrad gestohlen wird oder Langfinder im Urlaub das Hotelzimmer leer räumen? Hier eine Übersicht der Volksbank Ochtrup eG.
Schlägt der Blitz direkt ins eigene Haus ein, sind der Home-PC, der gute Plasmafernseher und auch alle anderen Elektrogeräte über die Hausrat-Police versichert. Trifft er allerdings eine Hochspannungsleitung in der Nachbarschaft, kommt es häufig zu Überspannungsschäden. Dann ist die einfache Hausratversicherung nicht mehr zuständig. Gegen einen geringen Aufpreis kann der Versicherungsnehmer jedoch Überspannungsschäden in die Police einschließen. Bei Überschwemmung besteht kein genereller Versicherungsschutz. Im Rahmen einer Zusatzvereinbarung, zum Beispiel der „R+V-PrivatPolice“, kann der Kunde aber selbstverständlich auch Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben abdecken.
Auch das Reisegepäck zählt zum Hausrat. Die so genannte Außenversicherung macht es möglich, dass die Hausratversicherung mit der Familie auf Tour geht. Klauen Diebe zum Beispiel die wertvolle Kamera-Ausrüstung aus der Ferienwohnung, gibt es ein Feuer im Hotel oder einen Wasserschaden in der Appartement-Anlage – weltweit sind alle Wertgegenstände versichert, die zuvor zu Hause in den Koffer gepackt wurden. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten Entschädigungsgrenzen.
Das Fahrrad ist ein Gebrauchsgegenstand. Deshalb ist es am Versicherungsort gegen die versicherten Gefahren und Schäden abgesichert – 24 Stunden am Tag. Dieser Schutz lässt sich mit einer Zusatzklausel auch erweitern. Vorteil für den Kunden: Dann besteht der Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsortes, ebenfalls rund um die Uhr.
Zieht ein Kunde um, ist der Hausrat in beiden Wohnungen versichert – in der neuen und in der alten. Zwei Monate gilt dieser Doppelschutz, dann erlischt die Versicherung für die frühere Adresse. Bringt man als Mieter Markisen, Fernsehantennen, sanitäre Anlagen und Einbauküche in seine neue Wohnung mit, springt im Schadensfall nicht die Gebäudeversicherung des Vermieters, sondern die Hausratversicherung des Mieters ein.
Schlägt der Blitz direkt ins eigene Haus ein, sind der Home-PC, der gute Plasmafernseher und auch alle anderen Elektrogeräte über die Hausrat-Police versichert. Trifft er allerdings eine Hochspannungsleitung in der Nachbarschaft, kommt es häufig zu Überspannungsschäden. Dann ist die einfache Hausratversicherung nicht mehr zuständig. Gegen einen geringen Aufpreis kann der Versicherungsnehmer jedoch Überspannungsschäden in die Police einschließen. Bei Überschwemmung besteht kein genereller Versicherungsschutz. Im Rahmen einer Zusatzvereinbarung, zum Beispiel der „R+V-PrivatPolice“, kann der Kunde aber selbstverständlich auch Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben abdecken.
Auch das Reisegepäck zählt zum Hausrat. Die so genannte Außenversicherung macht es möglich, dass die Hausratversicherung mit der Familie auf Tour geht. Klauen Diebe zum Beispiel die wertvolle Kamera-Ausrüstung aus der Ferienwohnung, gibt es ein Feuer im Hotel oder einen Wasserschaden in der Appartement-Anlage – weltweit sind alle Wertgegenstände versichert, die zuvor zu Hause in den Koffer gepackt wurden. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten Entschädigungsgrenzen.
Das Fahrrad ist ein Gebrauchsgegenstand. Deshalb ist es am Versicherungsort gegen die versicherten Gefahren und Schäden abgesichert – 24 Stunden am Tag. Dieser Schutz lässt sich mit einer Zusatzklausel auch erweitern. Vorteil für den Kunden: Dann besteht der Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsortes, ebenfalls rund um die Uhr.
Zieht ein Kunde um, ist der Hausrat in beiden Wohnungen versichert – in der neuen und in der alten. Zwei Monate gilt dieser Doppelschutz, dann erlischt die Versicherung für die frühere Adresse. Bringt man als Mieter Markisen, Fernsehantennen, sanitäre Anlagen und Einbauküche in seine neue Wohnung mit, springt im Schadensfall nicht die Gebäudeversicherung des Vermieters, sondern die Hausratversicherung des Mieters ein.


